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Ausbildung - Leichtkrafträder / Motorrad

Klasse AM (ab 16 Jahre)

Klasse A
ab 24 Jahre bei Direkteinstieg,
ab 20 Jahre bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2
ab 21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 KW

Klasse A 2 (ab 18 Jahre)

Klasse A1 (ab 16 Jahre)

 

Info für Besitzer der "alten" Führerscheinklasse 3

Wenn der Führerschein vor dem 01. April 1980 und vor dem 19. Januar 2013 erteilt worden ist, gilt folgendes:  

Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 cm3 Hubraum, 11 kW Nennleistung).
Bei Umtausch Ihres Führerscheins in die Plastikkarte bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt.

 
Ist der Führerschein nach dem 31. März 1980 und vor dem 19. Januar 2013 erteilt worden, gilt:

 



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